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Grabauflösung – Grab (vorzeitig) auflösen: Alles zu Kosten & Zeitpunkt

2.97 von 5 Sternen - von 96 Lesern bewertet.

Das Grab eines geliebten Verstorbenen ist ein wichtiger Erinnerungsort für Angehörige. Sie können hier trauern, in aller Ruhe Abschied nehmen und dem Toten gedenken. Jede Grabstätte wird mit einem individuell angefertigten Grabstein geschmückt und für lange Zeit liebevoll gepflegt und bepflanzt. Doch nach Ablauf der Ruhezeit eines Grabes müssen sich die Hinterbliebenen um die Grabauflösung kümmern. Alles rund um das Thema Grabauflösung, wie Kosten, Fristen und Ablauf einer Grabauflösung finden Sie hier.

GRABAUFLÖSUNG - DEFINITION & BEDEUTUNG

Was bedeutet das Auflösen einer Grabstätte?

Endet die Ruhezeit einer Grabstätte, auch Liegezeit genannt, muss das Grab durch die Angehörigen aufgelöst werden. Die zuständige Friedhofsverwaltung informiert die Hinterbliebenen rechtzeitig vor Ablauf der Ruhezeit und setzt eine Frist, bis wann die Grabauflösung erfolgt sein muss. Wenn das Grab aufgelöst wird, erlischt automatisch auch das Nutzungsrecht. Das Grab wird dann rückgebaut und neu aufbereitet. Die Kosten für die Grabauflösung müssen durch die Hinterbliebenen selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Ruhezeit auf Wunsch auch verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur bei einem Wahlgrab möglich. Ein Wahlgrab kann als Einzel- oder Familiengrabstätte genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Grabauflösung aber auch vorzeitig veranlasst werden. Die aufzulösende Grabstätte kann dabei entweder ein Sarg- oder ein Urnengrab sein.

 

Auflösung eines Sarggrabes

Ein Sarggrab wird heute meistens nicht mehr als die bevorzugte Bestattungsart gewählt. Viele Menschen entscheiden sich vor ihrem Tod immer häufiger für eine Feuerbestattung. Zunehmend beliebter wird die Baumbestattung, aber auch die anonyme Bestattung oder die Urnenbeisetzung auf einem Friedhof. Hier spielt der Kostenfaktor eine große Rolle. Eine anonyme Bestattung oder ein Urnengrab ist wesentlich günstiger als ein Sarggrab. Wichtig ist auch, dass die Hinterbliebenen keinen großen Aufwand mit der Grabpflege haben sollen. Die Auflösung eines Sarggrabes unterscheidet sich zu der Auflösung eines Urnengrabes nur unwesentlich. Sarggräber haben eine längere Ruhezeit, da diese auch mehr Zeit für den vollständigen Verwesungsprozess benötigen. In der Regel beträgt die Ruhezeit 20-30 Jahre. Der zugehörige Grabstein kann dann mittels eines Meisterkrans entfernt werden und bei Wunsch auf dem eigenen Grundstück neu aufgestellt werden. Mögliche Überreste verbleiben nicht sichtbar und zugeschüttet in der Grabstätte, bevor das Grab abschließend eingeebnet wird.

 

Grabauflösung ▷ Grab (vorzeitig) auflösen: Kosten & Zeitpunkt

 

Auflösung eines Urnengrabes

Urnen gibt es heute in den unterschiedlichsten Varianten. Von klassisch bis biologisch abbaubar, über wasserlöslich für eine Seebestattung bis hin zu einer Friedwald-Urne. Die Ausgaben für eine Urne gegenüber einem Sarg sind viel geringer. Zudem lassen sich außerdem bei den Friedhofsgebühren Kosten sparen, da Grabstätten für Urnen weniger Platz benötigen und die Liegezeiten um einiges kürzer sind. Die Tendenz geht zum Urnengrab. Die Liegezeit von Urnengräbern beträgt durchschnittlich 10-20 Jahre, in seltenen Fällen auch bis zu 25 Jahre. Sollte die Ruhezeit beendet sein, aber der Verwesungsprozess ist noch nicht vollkommen abgeschlossen, gibt es in manchen Städten oder Gemeinden einen Urnenhain. Dahin werden die Urnen umgebettet. Andernfalls verbleiben die Urnenreste mit Erde bedeckt in der Grabstätte. Das Grab wird eingeebnet und Rasen gesät und wenig später können andere Trauernde das Grab als Erinnerungsort eines geliebten Verstorbenen nutzen.

 

KOSTEN BZW. GEBÜHREN DER GRABAUFLÖSUNG

Wie hoch sind die Kosten einer Grabauflösung?

Kosten für die Grabauflösung

Kosten für die Grabauflösung. ©Serafinum.de

Die Kosten einer Grabauflösung sind immer von den Angehörigen zu tragen. Weigern sich die Hinterbliebenen, gehört es zu den Nachlasspflichten der Erben, die Kosten zu übernehmen. Die Aufwendungen für die Auflösung einer Grabstätte werden von folgenden Kriterien bestimmt und können im Preis stark variieren: Beauftragen Sie die Friedhofsverwaltung mit dem Abräumen und Einebnen des Grabes, kann das oft teuer werden. Wenn Sie das Grab nicht selbst abräumen möchten, fragen Sie bei einem von Ihnen gewählten Steinmetz nach. Besser, Sie holen sich mehrere Angebote ein. Jetzt können Sie vergleichen und sich entscheiden, ob Sie die Grabauflösung bei einem Steinmetz beauftragen, bei der Friedhofsverwaltung oder ob der Steinmetz das Abräumen übernehmen soll und die Friedhofsgärtnerei das Einebnen. Außerdem bestimmen die Größe der Begräbnisstätte, insbesondere das Gewicht des Grabsteins, des Fundaments und der Grabbegrenzung sowie der Aufwand zur kompletten Räumung des Grabs die Höhe der Kosten.

Die Gesamtkosten für das Abräumen und Einebnen einer Grabstätte belaufen sich in der Regel auf 150-500 Euro.

Ist der Grabstein größer und es soll zusätzlich das Fundament bzw. die Grabumrandung entfernt werden, können die Aufwendungen allein nur für die Entfernung bis zu 800 Euro betragen. Der einfachste Weg ist es, die Friedhofsverwaltung zu beauftragen, da man somit nur die Kosten tragen muss. Angehörige können das Grab auch selbst abräumen, meistens wird das aber wegen des zu großen Aufwands nicht realisiert.

 

Grabeinfassung an Einzelgräbern

Das Abräumen des Grabes kann von der Friedhofsverwaltung oder von einem Steinmetz vorgenommen werden. © Serafinum.de

 

ABLAUF EINER GRABAUFLÖSUNG

Wie läuft eine Grabauflösung ab?

Vor Ablauf der Ruhezeit erhalten die Hinterbliebenen rechtzeitig eine Benachrichtigung von der zuständigen Trägerschaft. Das kann die Kirche, aber auch die Gemeinde sein, durch welche das Friedhofsamt vertreten wird. Nun haben die Angehörigen genügend Zeit, sich zu entscheiden, ob sie das Nutzungsrecht verlängern oder beenden möchten. Anschließend wird dies dem Friedhofsamt mitgeteilt. Eine Verlängerung ist nicht bei allen Grabarten möglich.

Soll das Nutzungsrecht beendet werden, müssen die Angehörigen das Grab innerhalb der vom Friedhofsamt gesetzten Frist zurückbauen lassen.

Dazu beauftragen die Hinterbliebenen im nächsten Schritt einen Steinmetz ihrer Wahl, damit dieser die Grabstätte abräumen oder einebnen kann. In manchen Städten übernimmt auch die Friedhofsverwaltung die Organisation und Beauftragung der Grabauflösung. Diese wird dem Grabnutzungsberechtigten dann in Rechnung gestellt. Es macht jedoch immer Sinn, den Termin der Grabauflösung im Hinterkopf zu haben oder sich zu notieren. Denn es kann auch vorkommen, insbesondere bei Reihengräbern, dass Sie nicht noch einmal extra von der Gemeinde informiert werden. Dann beauftragt die Friedhofsverwaltung die Auflösung ohne Ihre Zustimmung. Denken Sie also rechtzeitig daran, damit Sie noch die Möglichkeit haben, persönliche Dinge vom Grab und als Andenken mit nach Hause zu nehmen.

 

Alles hat seine Zeit. Es gibt eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzes und der Trauer, aber auch eine Zeit der dankbaren Erinnerung. – Autor unbekannt

 

Abräumen des Grabes

Beim Abräumen eines Grabs werden alle Dinge entfernt, die durch die Hinterbliebenen am Grab hinterlegt wurden. Folgende Dinge werden abgeräumt: der Grabstein und die dazugehörige Einfassung, der Grabschmuck und die Grabbepflanzung. Das Abräumen des Grabsteins und der Einfassung erfolgt in den meisten Fällen durch einen beauftragten Steinmetz, selten durch die Angehörigen. Der Grabschmuck wie

  • Figuren
  • Laternen
  • Kerzen
  • Vasen
  • Deko
  • Gestecke

und andere verschönernde Dinge können die Hinterbliebenen selbst abräumen und dann entsorgen oder als Andenken mit nach Hause nehmen. Oft kann dies aber auch über den gewählten Steinmetz beauftragt werden. Auch die Grabbepflanzung muss abgeräumt werden. Die Bepflanzung räumt entweder der Nutzungsberechtigte, der Steinmetz oder die Friedhofsgärtnerei ab. Alle Gegenstände sind Eigentum der Grabnutzungsberechtigten und dürfen auf Wunsch auch mit nach Hause genommen werden.

 

Doppelgrab mit Grabeinfassung

Beim Abräumen des Grabes werden Grabdeko, Grabbepflanzung und alles weitere vom Grab entfernt. © Serafinum.de

 

Einebnen des Grabes

Nachdem das Grab vollständig abgeräumt wurde, muss es nun eingeebnet werden. Dies übernimmt meist die beauftragte Friedhofsgärtnerei oder die Mitarbeiter, die am Friedhof tätig sind. Es ist daher nicht üblich, dass das Einebnen durch einen Steinmetz durchgeführt wird. Es gibt jedoch Steinmetze, die diese Leistung anbieten. Die abgeräumte Grabfläche wird ebenmäßig mit frischer Erde aufgeschüttet. Die Erde benötigt nun eine gewisse Zeit, um sich zu senken. Nach dem Senken der Erde ist das Grab wieder in seinem ursprünglichen Zustand. Nun kann es durch andere Familien und Angehörige als Trauerstätte und Erinnerungsort genutzt werden. Die Grabauflösung ist damit bewerkstelligt. Wenn eine Grabstätte nicht mehr gepflegt wird oder die Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln sind, erfolgt die Einebnung von Amts wegen.

 

RUHEZEITEN AUF DEM FRIEDHOF

Wie lange sind die Ruhezeiten auf Friedhöfen?

Damit ein Angehöriger genug Zeit zum Trauern hat und die Totenruhe des Verstorbenen nicht gestört wird, gibt es eine sogenannte Ruhezeit, auch Liegezeit genannt, auf deutschen Friedhöfen. Nach Ablauf der Liegezeit muss das Grab abgeräumt und eingeebnet werden. Das Grab wird praktisch aufgelöst. Die Dauer einer Ruhezeit hängt immer von mehreren Aspekten ab und ist gesetzlich nicht geregelt, sondern wird von der jeweiligen Trägerschaft in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern festgelegt. Somit können Ruhezeiten auch innerhalb einer Stadt voneinander abweichen. Die wichtigsten Faktoren für die Festlegung der Dauer der Ruhezeit sind die Bodenbeschaffenheiten, die Grabart beziehungsweise Bestattungsart, die Auslastung des Friedhofs und regionale Traditionen. Unterschiedliche Bodenverhältnisse beschleunigen oder verzögern den Zersetzungsprozess der Grabreste. Hier spielen die Bodentemperaturen und der Wasserhaushalt eine große Rolle. Manche Bodentypen beschleunigen den Zersetzungsprozess, andere Verlangsamen ihn. Ist der Boden auf einem Friedhof sehr lehmhaltig, dauert der vollständige Prozess länger als auf einem Friedhof mit z. B. saurer Erde. Dann kann die Ruhezeit auch bis zu 40 Jahren betragen. Aber auch die Auslastung des Friedhofs und die kulturell geprägte Totenruhe tragen ihren Einfluss zur Dauer der Ruhezeit bei. Je nachdem kann die Nutzungsdauer kürzer oder länger ausfallen. Den größten Einfluss auf die Dauer der Liegezeiten hat die Grab- oder Bestattungsart.

  1. Die Ruhezeiten einer Urne betragen 10-20 Jahre bis max. 25 Jahre
  2. Die Liegezeit eines Sarggrabes im Schnitt 20-30 Jahre bei Erwachsenen
  3. Sarggrab bei Kindern 10-20 Jahre
  4. Bei alternativen Bestattungen gelten andere Vorschriften

 

Ruhezeiten beim Grabauflösen

Ruhezeiten beim Grabauflösen. ©Serafinum.de

 

NUTZUNGSRECHT AUF DEM FRIEDHOF VERLÄNGERN

Wie kann das Nutzungsrecht auf dem Friedhof verlängert werden?

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes und damit auch der Ruhezeit ist grundsätzlich möglich. Oft werden die Angehörigen rechtzeitig von der Gemeinde angeschrieben, ob die Grabstätte aufgelöst oder eben verlängert werden soll. Bevor Sie sich für die Verlängerung entscheiden, sollte überlegt werden, ob man für die gesamte neue Liegezeit in der Lage ist, das Grab selbst zu pflegen oder ob Nachkommen dies ab einem gewissen Zeitpunkt übernehmen können. Natürlich kann man dann auch eine Dauergrabpflege beauftragen. Entscheiden Sie sich für die Verlängerung, muss das bei der zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt werden. Diese ist jedoch nicht bei allen Grabarten möglich. Für die Verlängerung des Nutzungsrechts müssen die Angehörigen eine Gebühr an die Friedhofsverwaltung entrichten. Bei der Verlängerung der Liegezeit unterscheidet man zwischen zwei Grabarten: dem Reihen- und dem Wahlgrab.

 

Familiengrab mit langer Tradition

Das Nutzungsrecht eines Grabes kann in der Regel verlängert werden, wenn Angehörige die Gedenkstätte nicht aufgeben möchten. © Serafinum.de

 

Nutzungsrecht verlängern bei einem Wahlgrab

Ein Wahlgrab dient meistens als Familiengrab, seltener als Einzelgrab. Wie es der Name schon sagt, ist die Lage eines Wahlgrabs frei wählbar. Dies können bis zu 4 Stellen sein, die nebeneinanderliegen. Die Kosten für diese Grabart sind deutlich höher als die Kosten für ein Reihengrab. Aber die Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern ist erlaubt. Die Höhe der Kosten für die Verlängerung sind in der Friedhofsgebührenordnung hinterlegt. Die Kosten für die Verlängerung eines Urnenwahlgrabes betragen ca. 36 Euro und die Verlängerung eines Erdwahlgrabes kostet etwas mehr als das Doppelte, ca. 77 Euro. Aber auch hier sind die regionalen Unterschiede sehr groß. Informieren Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Gemeinde oder Kirche. Das Nutzungsrecht kann beliebig oft nach Beantragung verlängert werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts erfolgt auch dann, wenn in einem Familien- oder Partnergrab eine weitere Beisetzung erfolgt. Dann beginnt die Ruhezeit von vorn und muss voll eingehalten werden. Die Angehörigen bezahlen dann nur die Gebühren für die zusätzliche Liegezeit.

 

Nutzungsrecht bei Reihengräbern verlängern

Ein Reihengrab ist kostengünstiger als ein Wahlgrab. Jedoch ist das Reihengrab dafür kleiner, die Lage des Grabs wird vom Friedhof festgelegt und teilweise gibt es Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit, je nach Friedhofsordnung. Zudem ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Reihengräbern oder bei anderen Grabarten nicht erlaubt. Besonders bei einem Reihengrab sollten Sie sich das Ablaufdatum der Liegezeit vormerken. Denn es kommt oft vor, dass die Friedhofsverwaltung keine Meldung über die Grabauflösung an Sie verschickt. Dann wird das Reihengrab ohne Ihre Zustimmung aufgelöst. Die Aufwendungen für diese Auflösung sind durch die Hinterbliebenen zu begleichen. Wenn die Angehörigen die Grabstätte behalten möchten, ist es im Ausnahmefall möglich, die sterblichen Überreste in ein anderes Grab umbetten zu lassen. Diesen Vorgang nennt man Umbettung. Das ursprüngliche Grab ist damit aufgelöst.

 

GRAB VORZEITIG AUFLÖSEN

Ab wieviel Jahren kann man ein Grab auflösen?

Eine Grabauflösung vor Ablauf der Ruhezeit ist generell nicht erlaubt, weil sonst die Totenruhe des Verstorbenen gestört wird. Eine Verkürzung der Ruhezeit würde die Menschenwürde verletzen. Diese Zeit soll auch den Angehörigen dienen, damit sie in aller Ruhe zu trauern können. Die Ruhezeit ist so berechnet, dass der Sarg oder die Urne inklusive der menschlichen Überreste nach Ablauf der Totenruhe vollkommen zersetzt sein soll. Das ist nicht immer der Fall. Zur Bestimmung der Dauer der Ruhezeiten arbeiten die regional ansässigen Gesundheitsämter und Friedhofsverwaltungen eng zusammen.

Eine Verkürzung der Ruhezeit würde die Menschenwürde verletzen.

In dieser Hinsicht ist eine vorzeitige Grabauflösung nur aus einem wichtigen Grund möglich. Wird dem gestellten Antrag der Angehörigen durch die Gemeinde stattgegeben, kann die vorzeitige Auflösung ausnahmsweise erfolgen. Dann spricht man auch von einer vorfristigen Auflösung. Eine Grabstätte kann bis zu maximal 2 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden.

 

Mit Efeu bewachsenes Grab

Wird das Grab zu Last, kann es in Ausnahmefällen vorzeitig aufgelöst werden. ©Serafinum.de

 

Gründe für eine vorzeitige Grabauflösung

Die Regelung, dass ein Grab bis zu höchstens 2 Jahre vorfristig aufgelöst werden kann, ist in der jeweilig geltenden Friedhofssatzung hinterlegt und kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Damit das Grab vorzeitig aufgelöst werden kann, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Wie zum Beispiel: Es gibt keine Angehörigen mehr, die das Grab pflegen oder die Pflege des Grabs durch die Angehörigen ist nicht mehr zumutbar z. B. wegen hohen Alters. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei Ihrer Friedhofsverwaltung. Manchmal gestaltet sich eine vorzeitige Auflösung schwierig, da Friedhofsämter oft genannte Gründe nicht anerkennen. Andersrum verhält es sich, wenn der Friedhof voll ausgelastet ist, dann wird einer vorzeitigen Auflösung meist ohne Probleme zugestimmt. Mit einer vorzeitigen Grabauflösung werden weitere Kosten vermieden, das Grab bleibt nicht im ungepflegten Zustand, verwildert nicht und kann neu vergeben werden.

 

Kosten für eine vorzeitige Grabauflösung

Generell fallen genau die gleichen Kosten an wie bei einer Grabauflösung, die fristgerecht mit Ablauf der damals vereinbarten Ruhezeit erfolgt. Die Kosten tragen die Hinterbliebenen. Sollten sich die Angehörigen weigern die Kosten zu übernehmen, sind die Erben zur Zahlung verpflichtet. Dies gehört zu ihren Nachlasspflichten. Eine Teilerstattung der Nutzungsgebühr für die bereits vergangene Ruhezeit erfolgt nicht. Meistens wird bei der vorzeitigen Auflösung eine Bearbeitungsgebühr oder auch Verwaltungsgebühr fällig. Diese kann unterschiedlich hoch sein und beträgt in etwa 35 Euro. Die Höhe ist in der jeweiligen Friedhofsgebührenordnung hinterlegt, welche ein Teil der Friedhofssatzung ist. Jede Gemeinde hat ihre eigene Friedhofsordnung, deswegen können die Gebühren auch variieren und von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich hoch sein. Sämtliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Friedhofsverwaltung, ihrer Gemeinde oder auch durch die Kirche.

 

FORMULAR ODER KÜNDIGUNGSSCHREIBEN

Wie wird ein Grab aufgelöst?

Bei Ablauf der Ruhezeit werden die Nutzungsberechtigten rechtzeitig von der Friedhofsverwaltung per Post angeschrieben oder auf anderem Weg informiert. Meistens ist das bei Wahlgräbern, die als Einzel- oder Familiengrab genutzt werden können, der Fall. Die Angehörigen können sich nun in aller Ruhe entscheiden, ob sie das Grab auflösen werden oder die Ruhezeit verlängern möchten. Bei einer vorzeitigen Auflösung oder einer Verlängerung der Liegezeit empfiehlt sich die Schriftform. In beiden Fällen muss die Zustimmung der Friedhofsverwaltung vorliegen. Reihengräber werden oft auch ohne Benachrichtigung an die Grabnutzungsberechtigten mit Ablauf der Liegezeit aufgelöst. Läuft die Ruhezeit regulär aus, bedarf es keiner Kündigung. Eine Information an die Gemeinde reicht aus. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Friedhofsverwaltung. Noch besser ist es, wenn Sie sich den Termin, wann Ihre Nutzungsrechte auslaufen, vormerken, damit alles reibungslos und nach Ihren Wünschen ablaufen kann.

 

Friedhofsverwaltung meldet, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist

Oft meldet sie die Friedhofsverwaltung bei den Angehörigen, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist.

 

VERBLEIB DES GRABSTEINS BEI EINER GRABAUFLÖSUNG

Was passiert mit dem Grabstein bei einer Grabauflösung?

Da der Grabstein immer das Eigentum der Hinterbliebenen ist, entscheiden auch diese, was mit dem Grabstein passiert. Wir haben 4 Ideen für Sie, wie der Grabstein entsorgt und weiterverwertet wird.

  1. Bieten Sie dem von Ihnen beauftragten Steinmetz ein Tauschgeschäft an. Er darf den Grabstein übernehmen, wenn er sämtliche Kosten begleicht und die Grabauflösung übernimmt. Natürlich können Sie die anfallenden Kosten auch selbst bezahlen und verkaufen dem Steinmetz den Grabstein. Er verkauft ihn dann an Straßenbauunternehmen für die Weiterverwertung oder er schleift den Grabstein ab und bereitet ihn dann neu auf. Dies bietet sich immer dann an, wenn der Grabstein aus wertvollem Naturstein besteht.
  2. Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Grabstein umarbeiten zu lassen. Je nach Größe vielleicht in eine schöne Figur für Ihren Garten oder als Sitzgelegenheit.
  3. Verkaufen Sie den Grabstein an eine Privatperson. Viele haben Interesse, den Grabstein kostengünstig zu übernehmen. Oft übernimmt dann der Auftraggeber auch die anfallenden Kosten für Abbau und Transport.
  4. Ein weiterer interessierter Käufer könnte auch ein Bestatter sein. Sollte der Grabnutzungsberechtigte nicht ermittelbar sein oder er kümmert sich nicht darum, dann entscheidet die Kirche oder Gemeinde, was mit dem Grabstein des Verstorbenen passiert. Oft werden die Grabsteine dann auch von der Friedhofsverwaltung an Straßenbauunternehmen oder an Steinmetze verkauft. Diese Extrakosten werden dem Angehörigen in Rechnung gestellt, soweit möglich.

 

 

VERBLEIB DER ÜBERRESTE BEI EINER GRABAUFLÖSUNG

Was passiert mit den Knochen bei einer Grabauflösung?

Die vereinbarte Ruhezeit stellt sicher, dass die sterblichen Überreste und der Sarg bzw. die Urne bis zur Grabauflösung vollkommen verwesen sind. Faktoren wie die Bodenbeschaffenheit, die Auslastung des Friedhofs, traditionelle Traditionen und die Grab- bzw. Bestattungsart haben großen Einfluss auf die Länge der Liegezeit oder auch Totenruhe. Sollten dennoch Überreste zu finden sein, was immer wieder vorkommen kann, verbleiben diese nicht sichtbar in der Erde, wenn die Grabstätte neu belegt wird. In manchen Städten ist es üblich, dass nicht vollkommen verrottete Urnen in einen anonymen Urnenhain umgebettet werden. Aber nicht jeder Friedhof hat so einen Urnenhain. Diesen Vorgang nennt man Umbettung. Eine Umbettung kann auch durch die Angehörigen beantragt werden. Dann wird die Urne in neues Grab umgesetzt. Über sämtliche Regelungen diesbezüglich entscheidet das geltende Friedhofsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. die geltende Friedhofssatzung inklusive der Friedhofsgebührenordnung.

 

ZUSAMMENFASSUNG

Worauf sollte man bei der Grabauflösung achten?

Eine Grabauflösung ist für Hinterbliebene meist eine unangenehme Angelegenheit, da alte Erinnerungen an einen geliebten Verstorbenen wachgerufen werden können. Bei Ablauf der Ruhezeit sollte zuerst entschieden werden, ob das Grab aufgelöst oder die Liegezeit verlängert werden soll. Bei einer Verlängerung sollte überlegt werden, ob man über die gesamte neue Liegezeit in der Lage ist, das Grab selbst zu pflegen, ob eine Dauergrabpflege weiterhin bezahlt werden kann oder ob Nachkommen dies ab einem gewissen Zeitpunkt übernehmen können. Haben Sie sich für die Auflösung entschieden, dann informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber und klären den weiteren Verlauf ab. Fragen Sie doch auch gleich nach den anfallenden Kosten. Beauftragen Sie einen Steinmetz mit dem Abräumen des Grabes, dann holen Sie sich mehrere Angebote ein, denn die Preise können stark schwanken. Bei sämtlichen Fragen zum Thema Grabauflösung und Ihren Nutzungsrechten können Sie sich jederzeit an die zuständige Gemeinde, Kirche, Friedhofsverwaltung oder an einen ortsansässigen Steinmetz wenden.

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Häufige Fragen

📝 Kann ein Grab vorzeitig gekündigt werden?

Ein Grab kann nur aus einem wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst werden. Dies ist bei der zuständigen Trägerschaft, das kann die Kirche, die Gemeinde oder auch die Friedhofsverwaltung sein, am besten in Schriftform oder persönlich zu beantragen. Das Grab kann maximal bis zu 2 Jahren vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden. Auf manchen Friedhöfen gibt es diese Regelung nur verkürzt oder gar nicht. Die dazugehörigen Bestimmungen finden Sie in der vor Ort geltenden Friedhofssatzung.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

⚱️ Was passiert, wenn ein Grab aufgelöst wird?

In Deutschland gibt es auf Friedhöfen eine vorgeschriebene Ruhefrist für Grabstätten, in der die Totenruhe des Verstorbenen nicht gestört werden darf. Läuft das Nutzungsrecht der Angehörigen aus, muss das Grab abgeräumt und eingeebnet werden, vorausgesetzt die Angehörigen wünschen keine Verlängerung der Ruhezeit. Für das Abräumen eines Grabs kann ein Steinmetz oder die Friedhofsverwaltung beauftragt werden. Abgeräumt werden der Grabstein inklusive Einfassung, der Grabschmuck und die Bepflanzung. Die Grabstätte wird nun mit Erde aufgeschüttet. Nach einiger Zeit, wenn sich die Erde gesenkt hat, kann das Grab durch andere trauernde Familien und Angehörige genutzt werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

💶 Was kostet das Auflösen eines Grabs?

Die Kosten für eine Grabauflösung setzen sich aus 2 Bausteinen zusammen. Nämlich dem Abräumen und dem Einebnen des Grabs. Hier kommt es darauf an, ob Sie das Abräumen beauftragen oder ob Sie es selbst oder teilweise übernehmen, um Kosten zu sparen. Das Einebnen des Grabs kann nicht selbst vorgenommen werden. Dies übernimmt die Friedhofsgärtnerei, manchmal auch der von Ihnen beauftragte Steinmetz. Besprechen Sie mit Ihrer Friedhofsverwaltung den Ablauf und die anfallenden Kosten im Voraus. Beauftragen Sie einen Steinmetz, macht es immer Sinn, sich mehrere Angebote einzuholen. Die Preise können regional stark schwanken und sind von Steinmetz zu Steinmetz sehr unterschiedlich.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

🕊️ Wann muss ein Grab abgeräumt werden?

Ein Grab muss nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt werden. Die Ruhezeit ist die Zeitspanne zwischen der Beerdigung und dem Ablauf der Totenruhe. Diese wird im Voraus vereinbart. Die Information und die Aufforderung zum Abräumen erhalten Sie in den meisten Fällen von Ihrer Gemeinde oder der Friedhofsverwaltung. Gut ist es auch, den Termin im Hinterkopf zu behalten, falls keine Information durch die Gemeinde erfolgt. Die Ruhezeiten für Urnen und Särge sind unterschiedlich lang. Informieren Sie sich dazu in der geltenden Friedhofssatzung. Für einige Grabarten gibt es auch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Nutzungsdauer zu beantragen. Dies ist z. B. bei einem Wahlgrab/Familiengrab möglich.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Über den Autor

Autor bei Gartentraum

Mirko Klopfleisch ist einer der Impulsgeber von Serafinum.de. Die Grabmalgestaltung offenbarte ihm ein Thema, das ihn durch eine hohe Anforderung an Sensibilität und technisches Verständnis bei der Darstellung von hochwertiger Grabkunst im Internet fesselt. Mit der Passion für individuelle und stilvolle Denkmalsetzung möchte er Ihnen durch die Mitgestaltung Ihres Ortes der Erinnerung bei der Trauerbewältigung helfen.

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