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Friedhofszwang umgehen – Urne in Deutschland mit nach Hause nehmen

2.99 von 5 Sternen - von 75 Lesern bewertet.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen wünschen sich viele, dass sie dessen eingeäscherte Überreste im vertrauten Eigenheim aufbewahren können. Doch die Aufbewahrung der Asche in den eigenen vier Wänden wird in Deutschland durch den Friedhofszwang behindert. Heute suchen viele nach Möglichkeiten, wie sie diesen umgehen können. Doch was ist erlaubt und was nicht? Wir informieren Sie detailliert über den Friedhofszwang.

FRIEDHOFSZWANG - DEFINITION & BEDEUTUNG

Was bedeutet der Friedhofszwang?

In Deutschland herrscht Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt): Verstorbene müssen ihre letzte Ruhe in offiziellen Gräbern finden. Demnach sind Beisetzungen – egal ob Erd- oder Feuer- bzw. Urnenbestattung – außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe grundsätzlich unzulässig. Grund dafür ist vor allem, dass auf Friedhöfen stets ein pietätvoller Umgang mit den Toten gewährleistet werden soll und die öffentliche Zugänglichkeit der Grabstätte dauerhaft sichergestellt ist.

Beisetzungen außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe sind in Deutschland nicht gestattet.

Der Friedhofszwang gilt für alle Bundesländer und ist auch in den jeweiligen Bestattungsgesetzen festgelegt. Ein Verstoß würde daher eine landesrechtlich geregelte Ordnungswidrigkeit darstellen. Im Falle einer Feuerbestattung bietet sich jedoch eine Alternative. Allerdings bedarf diese vorab einer besonderen Genehmigung der zuständigen kommunalen Behörde. Dank dem Einsatz der „Asche zur freien Verfügung“ wird auch die Naturbestattung durch den Friedhofszwang nicht vollständig ausgeschlossen, ist aber an eine pietätsgenehmigte Fläche (meist ein spezieller Bestattungswald) als Begräbnisort gebunden.

 

Baumgrab als Alternative zum Friedhof

Bestattungswälder bieten eine Alternative zum Friedhof.

 

FRIEDHOFSGESETZ IN DEUTSCHLAND

Wie lautet das Friedhofsgesetz in Deutschland?

Das Friedhofsgesetz, auch als Bestattungsgesetz bezeichnet, regelt den Umgang mit verstorbenen Personen in Deutschland. Es findet seine ersten Ursprünge in der Religion. Heute erfüllt das Gesetz wichtige Funktionen und hat hygienische Hintergründe. Es dient aber auch dazu, die Angehörigen durch eine rechtliche Orientierung zu unterstützen und diese nicht mit einer solch schweren Aufgabe allein zu lassen. Ein Friedhofsgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Bestattungspflicht
  • Friedhofspflicht
  • Ruhezeit
  • Bestattungsfrist
  • zulässige Bestattungsarten

Mag es auch früher ein einheitliches Bestattungsgesetz in Deutschland gegeben haben, so ist heute das Festlegen der Friedhofsgesetze Ländersache. Demnach gibt es mittlerweile teils deutliche Unterschiede unter den verschiedenen Bestattungsgesetzen der Länder. Wie sich die Gesetze im Laufe der Jahre änderten und was diesen Wandel beeinflusste, können Sie den nachfolgenden Abschnitten entnehmen.

 

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Friedhofsgesetz vor 1934

Die Bestattungspflicht in Deutschland hat eine lange Geschichte. Sie besteht bereits seit dem Mittelalter und liegt in der christlichen Tradition der Erdbestattung Verstorbener begründet. Dabei wurde die Erdbestattung anfangs aus hygienischen Gründen bzw. dem Schutz vor Krankheiten auf dafür vorgesehene Flächen verwiesen. Im Verbreitungsgebiet des Christentums wurden die Verstorbenen daher zunächst auf den Kirchhöfen (nahe der Kirche) bestattet. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte wurden diese Flächen allerdings knapp. Auch befürchteten die Menschen, dass die Leichen das Grundwasser in den Städten vergiften oder andere gesundheitliche Risiken verursachen. Aus diesem Grund wurden im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806 die ersten gesetzlichen Regelungen bestimmt.  Diese besagten u.a., dass sich die festgelegten Bestattungsflächen außerhalb der Wohngebiete der Städte befinden. Darin wurde auch die Bestattungs- und Sargpflicht aufgeführt. So sollte die Verbreitung von Seuchen unterbunden und – im Interesse der Strafrechtspflege – die Verschleierung unnatürlicher Todesursachen verhindert werden.

 

Gräber um eine Kapelle herum

Im Mittelalter war es üblich, die Verstorbenen nahe der Kirche zu beerdigen.

 

Friedhofsgesetz nach 1934

In Deutschland fand die Vorschrift des Friedhofzwangs ihre Weiterschreibung im Feuerbestattungsgesetz von 1934. Dies stellte erstmals Feuer- und Erdbestattung gleich und beendete damit eine Tradition, die bis zu Karl dem Großen zurückreicht. Der hatte 785 nämlich die Leichenverbrennung verboten; lange galt sie als Zeichen für die Leugnung der Auferstehungshoffnung. Heute werden bereits 70 Prozent der Verstorbenen eingeäschert. Doch das Gesetz von 1934 enthält auch Klauseln gegen den Missbrauch, die noch heute rechtsgültig sind. Beispielsweise ist die Beisetzung einer Urne oder eines Sargs nur auf dem Friedhof erlaubt. Dabei stellt sich das damalige Problem der Seucheneindämmung nach der Einäscherung im Krematorium schon lange nicht mehr. Genau aus diesem Grund kam und kommt es immer wieder zu Anzweiflungen der Friedhofspflicht – vor allem im Bereich der Feuerbestattung. Mittlerweile wurden die Gesetze in wenigen Bundesländern gelockert, die Mehrheit hält dennoch an den alten Regelungen fest.

 

 

 

 

FRIEDHOFSGESETZ IN DEN BUNDESLÄNDERN

Wie unterscheidet sich das Friedhofsgesetz in den einzelnen Bundesländern?

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Somit haben alle Bundesländer eigene, meist aber ähnliche Bestattungsgesetze erlassen. Seit einigen Jahren wird bereits über eine mögliche Lockerung des Friedhofszwangs diskutiert. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden bislang schon neue, teils flexiblere Bestattungsgesetze erlassen. Abgesehen von diesen Lockerungen blieb die Pflicht zur Bestattung sterblicher Überreste in dafür vorgesehenen Friedhofsflächen, die kirchlichen oder öffentlichen Trägern unterstellt sind, allerdings nach wie vor bestehen. Mittlerweile gibt es zusätzlich einige Waldflächen, die diesem Zwecke gewidmet wurden und eine Naturbestattung ermöglichen. Auch in Berlin, und besonders in Bremen wurden die Gesetze in den vergangenen Jahren abgeändert, sodass den Hinterbliebenen neue Möglichkeiten bei der Beisetzung ihrer Geliebten eingeräumt werden konnten. Alle übrigen Länder haben bislang nicht vor, den Friedhofszwang zu lockern oder befinden sich noch in der Diskussionsphase und haben daher noch keine entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen.

 

 

Lockerungen des Friedhofsgesetzes in Berlin

Immer wieder finden sich Debatten zum Thema: Lockerungen des Friedhofgesetzes. Dieses Gesetz dient laut den Befürwortern vor allem dazu, die Totenruhe im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Unter Störung der Totenruhe versteht man die Leichen- und Grabschändung und wird nach dem §168 StGB strafrechtlich verfolgt. Einige Personen bezeichnen diese Pflicht jedoch als veraltet und lehnen diese ab. Berlin lockerte mit dem „Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ die Sargpflicht, da außerhalb christlicher Religionen sarglose Bestattungen bevorzugt werden oder teilweise sogar vorgeschrieben sind. Demnach kann durch diese Regelung nun ein Leichnam aus religiösen Gründen in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden. Voraussetzung ist jedoch ein von der Friedhofsverwaltung ausgewiesenes Grabfeld für die sarglose Bestattung. Der Friedhofszwang bleibt allerdings auch hier bestehen und wurde in Berlin bislang nicht aufgehoben.

 

Lockerungen des Friedhofsgesetzes in Bremen

Bremen hat sich als einziges Bundesland gegen den Friedhofszwang gestellt und diesen 2014 soweit gelockert, dass die Asche von Verstorbenen – neben der Seebestattung – nun zumindest auch auf Privatgrundstücken und festgelegten öffentlichen Flächen verstreut werden darf. Allerdings muss dafür die schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegen. Diese enthält den gewünschten Verstreuungsort sowie den Namen der Person, die für die Totenfürsorge bestimmt wurde. Diese hat vor dem Verstreuen der Asche eine schriftliche Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers einzuholen. Außerdem muss der Todesfürsorger dafür sorgen, dass beim Verstreuen keine Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Nichteinhalten kann das sogar schwere Strafen nach sich ziehen. Ein Verstreuen von Totenasche auf dem Balkon oder bei starkem Wind ist dabei grundsätzlich verboten.

 

Friedhofszwang (umgehen) ▷ Urne mit nach Hause nehmen

 

URNE MIT NACH HAUSE NEHMEN

Ist es erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen?

Nicht selten äußern Angehörige den Wunsch, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und dort aufbewahren zu dürfen, um den geliebten Menschen immer in vertrauter Umgebung zu haben. Denn das eigene Zuhause als letzte Ruhestätte erscheint vielen Hinterbliebenen persönlicher und emotional näher als der Friedhof. Allerdings ist auch die Feuerbestattung von der in Deutschland gesetzlich geregelten Friedhofspflicht betroffen. In bestimmten Ausnahmefällen ist es zwar möglich, die Asche abseits eines Friedhofs zu bestatten oder zu verstreuen, zu Hause aufbewahren darf man Urnen allerdings nie.

 

 

Eine Möglichkeit, den Friedhofszwang auf legalem Wege zumindest teilweise zu umgehen, bietet die genaue Betrachtung des jeweiligen Bestattungsgesetzes. Je nach Bundesland wurde dies mehr oder weniger detailliert bestimmt. So lässt sich im Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen eine Gesetzeslücke finden, die den Urnentransport nach der Einäscherung durch die Angehörigen erlaubt und die Entscheidung über den Ort der Beisetzung bei den Angehörigen liegt, solange keine Willenserklärung des Verstorbenen existiert. Dabei ist nicht vorgeschrieben, bis wann man sich auf einen geeigneten Ort für die Bestattung geeinigt haben muss. In diesem Fall wäre es also theoretisch möglich, dass die Urne bis zu einer Entscheidung „erst einmal“ zu Hause aufbewahrt werden kann. In anderen Bundesländern ist dies allerdings nicht so einfach. In Thüringen beispielsweise besagt das Gesetz, dass die Asche innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden muss. Auch darf das Krematorium „die Urne nur zur Beisetzung und nur auf Anforderung des Friedhofsträgers aushändigen oder versenden“ (§21 ThürBestG).

 

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STRAFE FÜR DIE NICHTEINHALTUNG DES FRIEDHOFSZWANGS

Welche Strafen muss man bei Nichteinhaltung des Friedhofszwangs erwarten?

Eine Aufbe­wahrung der Asche im eigenen Haus ist deutschlandweit (auch in Bremen) nach wie vor illegal. Wer die Bestat­tungs­vor­schriften nicht einhält und die Urne mit der Asche eines Verstor­benen trotzdem zu Hause aufbe­wahrt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit. Bei solchen Zuwiderhandlungen kann mit einer Strafe von bis zu 1.500 Euro gerechnet werden. In Brandenburg kann die Geldbuße sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Nach §168 StGB kann die Störung der Totenruhe sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Allerdings wird in Deutschland bei einer „Störung der Totenruhe“ durch Aufbewahrung der Asche im Eigenheim meist nur mit einer Geldstrafe geahndet. Hinzu kommen aber meistens noch Kosten für eine Zwangsbestattung, die in so einem Fall von den Behörden veranlasst wird.

 

FRIEDHOFSZWANG UMGEHEN

Ist es möglich, den Friedhofszwang zu umgehen?

Die Aufbewahrung der Asche eines geliebten Menschen in den eigenen vier Wänden wird in Deutschland durch den Friedhofszwang behindert. Immer mehr (vor allem nicht religiöse) Menschen suchen nun nach einer Möglichkeit, diesen zu umgehen. Lockerungen für die Feuerbestattung wurden bereits erreicht, eine Urne aber zu Hause aufzubewahren oder zu bestatten ist nach wie vor deutschlandweit verboten. Einzige Ausnahme ist hier Bremen: Seit 2015 ist es dort möglich, die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen. Dafür kommt grundsätzlich jedes private Grundstück in Frage. Eine weitere Möglichkeit, den Friedhofszwang zu umgehen, ist die Verbrennung des Verstorbenen im Ausland, beispielsweise in der Schweiz oder in den Niederlanden. Die Asche des Verstorbenen wird nach der Einäscherung via Post nach Deutschland zurückgeschickt. Eine anschließende Bestattung der Asche außerhalb eines Friedhofs ist dann allerdings immer noch illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Völlig legal ist es hingegen, einen kleinen Teil der Asche für Erinnerungsschmuckstücke bzw. sogenannte Ascheanhänger zu verwenden. Dabei können kleine Mengen der Asche auch zu einem Diamanten gemacht und in ein Schmuckstück eingefasst werden. Geben Sie dafür einfach vorab dem Krematorium Bescheid, damit dieses Ihnen eine kleine Menge der Asche des Verstorbenen bereitstellen kann.

 

Wiese zum Vertreuen der Asche eines Verstorbenen

Im Ausland sind die Gesetze zum Friedhofszwang lockerer, daher ist es dort auch möglich, die Asche eines Verstorbenen beispielsweise auf einer Wiese zu verstreuen.

 

FRIEDHOFSZWANG IN ANDEREN LÄNDERN

Gibt es in anderen Ländern auch einen Friedhofszwang?

In anderen Ländern Europas ist man offener, was den Ort der Beisetzung von Verstorbenen betrifft. So wurde der Friedhofszwang in den Niederlanden, der Schweiz und Tschechien regional oder landesweit zumindest für eine Feuerbestattung aufgehoben. Stattdessen gilt dort der Grundsatz der „Asche zur freien Verfügung“. Dieser besagt, dass die Asche von Toten zu Hause aufbewahrt oder an beliebigen Orten beigesetzt oder verstreut werden darf. Auch in den meisten anderen Ländern besteht die Möglichkeit, dass Angehörige die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren oder sogar in Binnengewässer ausstreuen dürfen. In Österreich und Italien besteht die Vorschrift, Bestattungen auf bestimmten Flächen durchzuführen nach wie vor. Doch gibt es dort bereits einige Diskussionen über eine Lockerung dieses Zwangs. Außerhalb Europas ist die Aufbewahrung im eigenen Haus oder Grundstück durchaus üblich, doch gibt es auch dort definierte Friedhofsflächen für die Erdbestattung (zum Beispiel in den USA).

 

 

KRITIK AM FRIEDHOFSZWANG IN DEUTSCHLAND

Welche Kritik gibt es am Friedhofszwang in Deutschland?

Aufgrund der zahlreichen Kritik am Friedhofszwang ist Deutschland neben Österreich und der Slowakei das einzige europäische Land, welches diesen noch durchsetzt. Doch selbst in Deutschland gibt es mittlerweile viele Kritiker, die in den Vorschriften zum Ort der Bestattung einen Eingriff in die Privatsphäre des Verstorbenen und auch in die der Hinterbliebenen sehen. Eine ruhige Beisetzung auf dem eigenen Grundstück würden viele einer Bestattung auf dem Friedhof vorziehen. Zumal es für viele Angehörige aus Zeit- oder Distanzgründen nicht immer möglich ist, sich regelmäßig um das Grab zu kümmern oder ihre verstorbenen Verwandten zu besuchen. So werden die Forderungen nach einem Umdenken im ganzen Land immer lauter, was in manchen Bundesländern bereits zu einigen Lockerungen führte. Und auch andere Bundesländer haben bereits gewisse Tendenzen. Ob oder wann es zu einer Abschaffung des Friedhofszwangs kommt, kann zurzeit aber nicht gesagt werden.

 

Eine ruhige Beisetzung auf dem eigenen Grundstück würden viele einer Bestattung auf dem Friedhof vorziehen.

 

ABSCHAFFUNG DES FRIEDHOFSZWANGS

Ist geplant, den Friedhofszwang in nächster Zeit abzuschaffen?

In mehreren Bundesländern gab es bereits einige Debatten zur Abschaffung des Friedhofzwangs – bislang ohne Erfolg. Nur in Bremen konnte man eine größere Lockerung im Bereich der Feuerbestattung erreichen. Ob dies nun auch in anderen Teilen Deutschlands durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Dass man sich aber für eine vollständige Abschaffung der Friedhofspflicht entscheiden wird, erscheint unwahrscheinlich. Denn durch den Friedhofszwang wird sichergestellt, dass es sowohl für Familie als auch Freunde einen Ort des Gedenkens und des Abschieds gibt: auf dem Friedhof ist die Grabstelle für alle Angehörigen jederzeit zugänglich.

Der Friedhofszwang stellt sicher, dass Hinterbliebene einen Ort des Gedenkens haben. 

Würden die Regelungen gelockert werden und viele begännen ihre Urnen zu Hause aufzubewahren oder die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen, wäre dies für viele nicht mehr möglich. Auch stellt sich hier die Frage, welcher der Angehörigen als Totenfürsorger fungieren darf und somit das alleinige Recht an der Urne hat, wenn dieser zuvor vom Verstorbenen nicht festgelegt wurde. Dieses Problem führte in Frankreich im Übrigen zu einem derartigen Problem, dass die Regelungen zum Umgang mit der Totenasche wieder strenger wurden, da man die ständigen Gerichtsverfahren zwischen den Hinterbliebenen Leid hatte. Auf einem Friedhof hingegen werden der gesellschaftliche Aspekt und die gemeinsame Trauerverarbeitung unterstützt und unnötige Auseinandersetzungen werden einem in der tiefen Trauerphase erspart. Außerdem kann dort stets eine würdevolle und fachgerechte Aufbewahrung der Urne sichergestellt werden.

 

Friedhof als Ort zum gemeinsamen Trauern

Der Friedhof ist ein Ort zum gemeinsamen Trauern – deshalb könnte eine Lockerung des Friedhofsgesetzes zu Problemen führen.

 

ALTERNATIVE ZUR FRIEDHOFSBESTATTUNG

Welche Alternativen gibt es zur Bestattung auf dem Friedhof?

Neben der traditionellen Friedhofsbestattung bieten sich auch andere Möglichkeiten der Beisetzung. Während die Wiesen- und die Felsenbestattung in Deutschland nicht erlaubt sind, gibt es im Rahmen einer Urnenbestattung Alternativen wie beispielsweise die Wald- oder Seebestattung. Letztere ist in der Nord- und Ostsee möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Asche in einer speziellen Urne aus wasserlöslichem Material befindet. Oftmals ist es außerdem notwendig, dass der Verstorbene einen Bezug zur See vorweisen kann. Auch kann mit der sogenannten Tree-of-Life-Bestattung, welche allerdings nur in Sachsen-Anhalt offiziell zugelassen ist, der Friedhof als letzte Ruhestätte umgangen werden. Dabei wird die Asche in den Wurzelstumpf eines Baumes gegeben. Dieser Baum wird dann im Ausland ein halbes Jahr aufbewahrt und anschließend wieder nach Deutschland geliefert. Angeblich soll der Baum die Asche in dieser Zeit absorbiert haben, was aber stark umstritten ist.

Waldfriedhöfe bieten eine naturnahe Alternative zu klassischen Friedhöfen. 

Einfacher ist es, den Verstorbenen auf einem Waldfriedhof beizusetzen, was ebenso naturnah ist. Hier wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne am Wurzelbereich eines Baumes beerdigt. Zu den bekanntesten Waldfriedhöfen in Deutschland zählen dabei RuheForst und Friedwald.

 

Alternativen zur Friedhofsbestattung

Alternativen zur Friedhofsbestattung. © Serafinum.de

ZUSAMMENFASSUNG

Was bedeutet der Friedhofszwang & welche Vorschriften gelten?

Ist ein geliebter Mensch verstorben, möchte man sich von diesem würdevoll verabschieden und ihn nach den eigenen Vorstellungen bestatten. Dabei kann der Friedhofszwang einem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Denn dieser erlaubt keine Bestattungen außerhalb von kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen. Der Wunsch nach einem Aufstellen der Urne im Eigenheim oder verstreuen der Asche im eigenen Garten kann bis auf einige wenige Ausnahmen nicht erfüllt werden. Trotzdem bieten sich einem ein paar Alternativen zur klassischen Friedhofsbestattung, die ein bisschen mehr Spielraum zulassen. So gibt es in Deutschland mittlerweile einige schöne und völlig legale Waldfriedhöfe, die eine naturnahe Beisetzung ermöglichen. Wen es schon immer mehr an die Küste gezogen hat, kann seine Asche auch bei einer Seebestattung im Meer verstreuen lassen. Wird allerdings eine Erdbestattung mit Sarg bevorzugt, kommt man um den Friedhof als letzte Ruhestätte nicht herum. Hier lässt der Friedhofzwang keine Ausnahmen zu.

 

 

 

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Häufige Fragen

⛪ Was bedeutet Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang, auch Friedhofspflicht genannt, besagt, dass Beisetzungen – egal ob Erd- oder Feuer- bzw. Urnenbestattung – außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe grundsätzlich unzulässig sind. Dies gilt für alle Bundesländer und ist auch in den jeweiligen Bestattungsgesetzen festgelegt. Ein Verstoß würde daher eine landesrechtlich geregelte Ordnungswidrigkeit darstellen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

⚱️ Warum darf man die Urne nicht mit nach Hause nehmen?

Der in Deutschland gesetzlich geregelte Friedhofszwang gilt auch für die Feuerbestattung. In bestimmten Ausnahmefällen ist es zwar möglich, die Asche abseits eines Friedhofs zu bestatten oder zu verstreuen, zu Hause aufbewahren darf man Urnen auf Dauer allerdings nie. Zuwiderhandlungen stellen nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

 

Hier finden Sie weitere Informationen.

🏡 Wo kann man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?

Im Rahmen einer Urnenbestattung kann die Asche eines Verstorbenen bei einer Seebestattung in der Nord- oder Ostsee verstreut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Asche in einer speziellen Urne aus wasserlöslichem Material befindet. Auch ist es notwendig, dass der Verstorbene einen Bezug zur See vorweisen kann. Seit 2015 ist es in Bremen außerdem möglich, die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen.

⛪ Wie kann man die Friedhofspflicht umgehen?

Eine Urne zu Hause aufzubewahren oder zu bestatten ist nach wie vor deutschlandweit verboten. Nur in Bremen ist es seit 2015 möglich, die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen. Auch kann eine Verbrennung des Verstorbenen im Ausland, beispielsweise in der Schweiz oder in den Niederlanden, in Betracht gezogen werden. Eine Bestattung der Asche außerhalb eines Friedhofs ist dann allerdings immer noch illegal. Wer erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Völlig legal ist es hingegen, einen kleinen Teil der Asche für Erinnerungsschmuckstücke bzw. sogenannte Ascheanhänger zu verwenden.

 

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Über den Autor

Autor bei Gartentraum

Mirko Klopfleisch ist einer der Impulsgeber von Serafinum.de. Die Grabmalgestaltung offenbarte ihm ein Thema, das ihn durch eine hohe Anforderung an Sensibilität und technisches Verständnis bei der Darstellung von hochwertiger Grabkunst im Internet fesselt. Mit der Passion für individuelle und stilvolle Denkmalsetzung möchte er Ihnen durch die Mitgestaltung Ihres Ortes der Erinnerung bei der Trauerbewältigung helfen.

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