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Patientenverfügung - Kosten & Infos im Überblick + Muster

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In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Patientenverfügung ist und wie Sie sie rechtswirksam erstellen, welche ergänzenden Dokumente und Vollmachten sinnvoll sind und was geschehen kann, wenn Sie keine Patientenverfügung haben. Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ist ein Thema, das Sie am besten gleich jetzt angehen!

PATIENTENVERFÜGUNG - DEFINITION & BEGRIFFSABGRENZUNG

Was ist eine Patientenverfügung und wozu dient sie?

Mit einer Patientenverfügung erklären Sie rechtswirksam Ihren Willen, welche Maßnahmen bei einer ärztlichen Behandlung in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung richtet sich an das ärztliche und pflegerische Personal in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einem Pflegeheim. Sie legen darin nicht fest, wer über die jeweiligen Maßnahmen entscheiden soll – das ist Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. einer Gesundheitsvollmacht –, sondern Sie beschreiben möglichst umfassend und detailliert, was getan bzw. nicht getan werden soll. Die Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass Sie in der jeweiligen Situation nicht (mehr) in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern – sei es, weil Sie bewusstlos oder zu schwach sind, sei es, weil Sie wegen einer fortgeschrittenen Demenz oder einer Hirnschädigung nicht mehr einwilligungsfähig sind, wenn Sie zu Ihrer Zustimmung für eine bestimmte Behandlung gefragt werden.

In Ihrer Patientenverfügung beschreiben Sie detailliert, was getan oder nicht getan werden soll, wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie Ihren freien Willen nicht mehr äußern können.

Eine Patientenverfügung kann ganz einfach und formlos erstellt werden. Sie müssen dafür weder eine bestimmte Vorlage verwenden noch brauchen Sie eine Beglaubigung oder Zeugen dafür. Allerdings ist es sehr ratsam, sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen; die Tragweite bestimmter medizinischer Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Ernährung etc. in Verbindung mit bestimmten Krankheitsbildern ist von Laien nur schwer zu erfassen. Wichtigstes Ziel sollte sein, dass Ihre Patientenverfügung möglichst genau auf alle erdenklichen Situationen angepasst ist – ansonsten muss im Zweifelsfall Ihr mutmaßlicher Wille gerichtlich ermittelt werden oder Ihre Angehörigen geraten darüber in Streit miteinander. Eine Patientenverfügung gibt also nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern auch Ihren Liebsten und dem Personal, das Sie behandelt.

 

Patientenverfügung Seite 1

Patientenverfügung Seite 1

Zunächst geben Sie Ihre eigenen Daten an und Ihren Wunsch, für welche Situationen die Verfügung gelten wird.

Patientenverfügung Seite 2

Patientenverfügung Seite 2

Hier legen Sie fest, ob lebenserhaltende Maßnahmen sowie Schmerz- und Symptombehandlung gewollt sind.

 

Patientenverfügung Seite 3

Patientenverfügung Seite 3

Auf Seite 3 folgen Angaben zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung und künstlicher Beatmung.

Patientenverfügung Seite 4

Patientenverfügung Seite 4

Auf dieser Seite halten Sie Ihren Willen bezogen auf Dialyse und die Gabe von Antibiotika und Blut bzw. Blutbestandteilen fest. Außerdem wird der Ort der Behandlung bestimmt.

 

Patientenverfügung Seite 5

Patientenverfügung Seite 5

Hier legen Sie fest, wer Ihnen beistehen soll und wem gegenüber die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.

Patientenverfügung Seite 6

Patientenverfügung Seite 6

Auf dieser Seite machen Sie Angaben zur Verbindlichkeit, Auslegung und Durchsetzung sowie zum Widerruf Ihrer Patientenverfügung.

 

 

Eine Patientenverfügung kann ganz einfach und formlos erstellt werden.

 

ERGÄNZENDE VORSORGEDOKUMENTE ZUR PATIENTENVERFÜGUNG

Welche Vorsorgedokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung?

Es genügt, wenn Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederschreiben; Sie können sich dafür an einer Vorlage orientieren oder vorgegebene Textbausteine verwenden. Lassen Sie die endgültige Formulierung aber immer von einem Arzt (möglichst Ihrem Hausarzt) prüfen und am besten auch unterschreiben – dies sichert Sie im Zweifelsfall ab und verhindert Einwände gegen bestimmte gewünschte Maßnahmen. Zusätzlich zur Patientenverfügung können und sollten Sie noch weitere Dokumente in Ihre Vorsorge aufnehmen, damit im Ernstfall wirklich rundum alles geregelt ist:

  • Vorsorgevollmacht & Vorsorgeverfügung
  • Patientenvollmacht, Pflegevollmacht & Gesundheitsvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung & Betreuungsvollmacht

Das bekannteste der Vorsorgedokumente ist die Vorsorgevollmacht, die idealerweise mit der Patientenverfügung zusammen erstellt und aufbewahrt werden sollte. Sie legt fest, wer sich darum kümmern soll, dass Ihre Patientenverfügung auch wirklich umgesetzt wird. Daneben oder anstelle der Vorsorgevollmacht kommen noch weitere Vollmachten in Frage, die zum Teil von Ihren individuellen Lebensbedingungen und Ihren Wünschen bezüglich Ihrer Versorgung abhängen. Wir haben uns die wichtigsten Vorsorgedokumente und Vollmachten zur Vorsorge für Sie angeschaut.

 

Vorsorgedokumente neben der Patientenverfügung

Die wichtigsten Vorsorgedokumente – neben der Patientenverfügung – im Überblick. © Serafinum.de

 

Vorsorgevollmacht & Vorsorgeverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer sich um die Klärung und Erledigung Ihrer Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern oder entsprechend zu handeln. In der Versorgungsvollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen, die dann in Ihrem Namen handeln und Ihre niedergeschriebenen Wünsche umsetzen sollen. Die bevollmächtigte/n Person/en werden zu Ihrem gesetzlichen Vertreter, sobald der Fall eintritt, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können. Die Vorsorgevollmacht können Sie entweder für alle Bereiche Ihres Lebens aussprechen oder für einzelne Bereiche wie zum Beispiel Ihre medizinische Versorgung (dann handelt es sich um eine Gesundheits- und Pflegevollmacht), die Verwaltung Ihres Vermögens (dann erteilen Sie eine finanzielle Vollmacht), Ihres digitalen Nachlasses oder zum Beispiel auch die Durchführung Ihrer Bestattungsfeier. Auch wenn Sie in der Vorsorgevollmacht Ihre Vertrauensperson dazu bestimmen, dass sie über Ihre gesundheitliche Versorgung entscheiden darf – was genau in den möglichen einzelnen Situationen geschehen oder nicht geschehen soll, regeln Sie ergänzend in Ihrer Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht richtet sich nie an das medizinische Personal, sondern ist allenfalls als Beweis für das Betreuungsgericht wichtig.

Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer sich um die Klärung Ihrer Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie da zu nicht mehr in der Lage sind.

 

 

 

Patientenvollmacht bzw. Pflegevollmacht & Gesundheitsvollmacht

Die Patientenvollmacht hält Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen & pflegerischen Versorgung fest.

Unter einer Patientenvollmacht versteht man dasselbe wie unter der Gesundheits- und Pflegevollmacht – beide behandeln denselben Teilbereich der Vorsorgevollmacht, in dem es darum geht, dass die bevollmächtigte Person über die medizinische und pflegerische Versorgung des Vollmachtgebers nach dessen Festlegungen entscheiden darf und soll. Zwar kann man eine Patientenvollmacht durchaus als einzelnes Dokument rechtswirksam aufsetzen (sprechen Sie dafür aber unbedingt vorher mit der Person, die Sie als Bevollmächtigte/n einsetzen wollen, und gehen Sie gemeinsam alle Punkte durch, die Sie in der Vollmacht festlegen). Es ist aber sinnvoll, wenn Sie ohnehin schon einen Bereich Ihres Lebens durch Festlegungen und Vollmachten absichern, dies gleich für alle Lebensbereiche zu tun. Sie müssen nicht alle Aufgaben derselben Person aufbürden, wenn Ihnen dies zu viel erscheint oder die entsprechende Person bereits signalisiert, dass sie sich überfordert fühlt.

 

Patientenverfügung für gesundheitliche Belange

Die Patientenverfügung soll das Vorgehen im Krankheitsfall regeln.

 

Generalvollmacht

Erscheint es Ihnen zu mühsam, im Detail festzulegen, wer sich um welche Angelegenheiten in welchem Bereich Ihres Lebens kümmern soll, wenn Sie es nicht (mehr) können, dann kommt prinzipiell auch eine Generalvollmacht in Frage. Hierbei handelt es sich nicht um dasselbe Dokument wie eine Vorsorgevollmacht – eine Generalvollmacht gibt der oder dem Bevollmächtigten deutlich weiter reichende Befugnisse. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie jemanden so tiefes Vertrauen schenken, dass Sie ihr oder ihm sämtliche Entscheidungen in allen Lebensbereichen ermöglichen wollen. Eine Generalvollmacht ist dann sinnvoll, wenn Sie umfassende Vermögensfragen zu klären haben, wenn Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder Banken geführt werden sollen. Sie gilt, anders als die Vorsorgevollmacht, auch über Ihren Tod hinaus, bis Ihre Erben die Vollmacht widerrufen. Sie können damit also auch Ihre Bestattung regeln. Nur höchstpersönliche Angelegenheiten wie Scheidungen oder die Erstellung eines Testaments können nicht per Generalvollmacht übernommen werden. Wichtig: Auch die Generalvollmacht ersetzt keine Patientenverfügung; für diesen Zweck ist sie nicht gedacht.

Eine Generalvollmacht gibt dem oder der Bevollmächtigten umfassende Befugnisse – auch in Vermögensfragen oder bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern.

 

 

Betreuungsverfügung & Betreuungsvollmacht

Wenn Sie für die Zeit vorsorgen wollen, in der Sie nicht mehr in der Lage sein werden, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, aber niemanden kennen, dem Sie die große Verantwortung als bevollmächtigte Person einer Vorsorgevollmacht anvertrauen können oder wollen, dann kommt eine Betreuungsverfügung für Sie in Frage. Mit dieser Betreuungsvollmacht regeln Sie genau wie in einer Vorsorgevollmacht alle Bereiche Ihres Lebens, in denen Sie im Fall des Falles bestimmte Entscheidungen getroffen wollen haben – aber Sie bevollmächtigen hierfür keine bestimmte Person, sondern Sie legen Ihren Fall dem Betreuungsgericht vor. Diese Unterabteilung des Amtsgerichts wird immer dann tätig, wenn Menschen ohne Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Das Betreuungsgericht ernennt dann einen gerichtlichen Betreuer, der sich um die Klärung Ihrer Angelegenheiten kümmert. (Das passiert übrigens auch, wenn Sie verheiratet sind oder volljährige Kinder haben – diese werden nicht automatisch zu bevollmächtigten Personen!) Da dieser Betreuer Sie und Ihre Wünsche höchstwahrscheinlich nicht sehr gut kennt, kann es passieren, dass Dinge entschieden werden, die Sie nie so gewollt hätten. Um dieser misslichen Situation vorzubeugen, erstellen Sie eine Betreuungsverfügung, in der Sie dem Betreuungsgericht eine Person vorschlagen, die sich dann – unter Beaufsichtigung des Gerichts – um Ihre Angelegenheiten kümmert, so wie Sie es verfügt haben. Die Betreuungsvollmacht ist damit sozusagen ein Kompromiss zwischen der Vorsorgevollmacht und überhaupt keiner Vorsorgeregelung.

Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die sich unter Beaufsichtigung des Gerichts um Ihre Angelegenheiten kümmert.

 

 

PATIENTENVERFÜGUNGS-GESETZ IM ÜBERBLICK

Wie lautet das Patientenverfügungsgesetz?

Was in Deutschland im allgemeinen Sprachgebrauch als Patientenverfügungsgesetz bezeichnet wird, heißt eigentlich das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts und besteht im Wesentlichen aus einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es trat am 1. September 2009 in Kraft, nachdem es lange und hitzig diskutiert wurde. Seitdem ist in § 1901 des BGB die Patientenverfügung rechtlich geregelt und macht solche Verfügungen rechtlich verbindlich – sie müssen also respektiert und befolgt werden, wenn sie erstellt wurden. Der neu eingefügte § 1901 Absatz a verfügt nun, dass einer vorliegenden Patientenverfügung „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“ ist, nachdem der Betreuer geprüft hat, ob die in der Verfügung getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Situation passen. Falls keine Patientenverfügung vorliegt oder die getroffenen Festlegungen nicht passen, muss der Betreuer laut dem Gesetz den mutmaßlichen Willen des Betreuten bezüglich der Behandlungswünsche feststellen und dementsprechend entscheiden; egal welcher Art die Erkrankung ist und in welchem Stadium man sich befindet. Außerdem wird geregelt, dass eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden kann. Wichtig ist auch die Festlegung, dass die Erstellung einer Patientenverfügung nicht verpflichtend ist, wobei allerdings vermerkt wird, dass der Betreuer den Betreuten auf diese Möglichkeit hinweisen und ihn dabei unterstützen solle. In § 1901 Absatz b, der ebenfalls neu hinzugekommen ist, wird verfügt, dass der behandelnde Arzt die sinnvollen medizinischen Maßnahmen gemeinsam mit dem Betreuer erörtern muss und dabei die Patientenverfügung als Grundlage der Entscheidung nehmen muss. Außerdem wird festgelegt, dass nahe Angehörige und Vertrauenspersonen sich bei der Festlegung des mutmaßlichen Patientenwillens äußern dürfen, auch wenn sie nicht in einer Vollmacht eigens erwähnt sind.

 

 

KOSTEN FÜR EINE PATIENTENVERFÜGUNG

Welche Kosten können beim Verfassen & Aufbewahren der Patientenverfügung entstehen?

Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist prinzipiell ohne jeden Kostenaufwand möglich. Sie müssen lediglich Ihren Willen und Ihre Festlegungen für bestimmte Situationen zu Papier bringen und diese Erklärung unterschreiben. Das ist alles, um Ihre Patientenverfügung rechtlich bindend zu machen. Allerdings kommt es recht häufig zu Komplikationen in der Praxis, die sogar dazu führen können, dass die Patientenverfügung unwirksam wird, weil sie nicht auf die tatsächliche Situation anwendbar ist. Sie sollten also bei der Ausformulierung Ihrer Wünsche (und überhaupt bei der Entscheidung über die wichtigsten medizinischen Maßnahmen und Eingriffe) unbedingt den fachlichen Rat einer Medizinerin oder eines Mediziners hinzuziehen.

  • Der Hausarzt rechnet für ein Beratungsgespräch zur Patientenverfügung den normalen Gebührensatz für eine ausführliche Beratung ab; dieser liegt um die 15 Euro. Da es nicht medizinisch notwendig ist, werden die Kosten für ein solches Gespräch von der Krankenkasse nicht übernommen; es handelt sich um eine sogenannte IGeL-Leistung.
  • Ihre rechtssicher formulierte Patientenverfügung können Sie anschließend beglaubigen lassen. Eine amtliche Beglaubigung erhalten Sie für eine Gebühr von 10 Euro bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
  • Soll es eine notarielle Beglaubigung sein, können Sie dies ebenfalls für 10 Euro beim Amtsgericht erledigen lassen.

Für eine Patientenverfügung müssen Sie sich weder anwaltlich noch von einem Notar beraten lassen. Wenn Sie unsicher sind über die richtigen Formulierungen, können Sie zahlreiche kostenlose Vorlagen für Patientenverfügungen als Downloads aus dem Internet herunterladen. Der Service-Anbieter Afilio bietet seriös geprüfte Vorlagen an, für die Sie einen freiwilligen Betrag zahlen können. Am Geld sollte die Erstellung einer Patientenverfügung also definitiv nicht scheitern.

 

Kosten für eine Patientenverfügung

Kosten für eine Patientenverfügung im Überblick. © Serafinum.de

 

PATIENTENVERFÜGUNG MIT ODER OHNE NOTAR

Ist ein Notar für eine Patientenverfügung zwingend notwendig oder geht es auch ohne Notar?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist für die Erstellung einer Patientenverfügung (oder auch einer Vorsorgevollmacht) weder eine notarielle Beratung noch eine notarielle Beglaubigung notwendig – und erst recht keine Beurkundung, die noch deutlich teurer wäre. Sie müssen Ihre Patientenverfügung nicht einmal amtlich beglaubigen lassen, wofür der Gang zum Amtsgericht ausreichend wäre. Eine Patientenverfügung laut § 1901 BGB ist rechtlich wirksam und bindend, solange sie von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde – weitere Voraussetzungen sind nicht vorgeschrieben und auch nicht notwendig. Sie können Ihre Patientenverfügung auch jederzeit eigenhändig abändern, Punkte streichen oder hinzufügen oder die Verfügung ganz widerrufen, wenn sie nicht mehr aktuell ist (dann vernichten Sie das Dokument einfach). Wenn der Gang zum Notar und die damit verbundene Rechnung der einzige Hinderungsgrund für Sie sind, um eine Patientenverfügung zu erstellen, dann können Sie sich nun entspannt zurücklehnen und an die Regelung Ihrer Angelegenheiten gehen.

 

 

KEINE PATIENTENVERFÜGUNG

Was passiert, wenn man keine Patientenverfügung hat – wer ist dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen?

Die meisten Menschen schieben die Erstellung einer Patientenverfügung jahrelang vor sich her. In jungen Jahren ist der Gedanke an die eigene Sterblichkeit noch so weit weg, dass man sich nicht damit beschäftigen mag; und auch im Alter will man lieber nicht daran denken, was am Ende des Lebens auf einen zukommt. Viele wiegen sich dabei in falscher Sicherheit, weil sie meinen, ihre Ehepartnerin, die eigenen Kinder oder Angehörige würden sich im Fall des Falles doch sicherlich um die Durchsetzung des eigenen Willens in Behandlungsangelegenheiten kümmern. Ganz abgesehen davon, dass das eine recht egoistische Herangehensweise ist, die den Liebsten schwere Entscheidungen aufbürdet, die unter Umständen jahrelange Schuldgefühle und innerfamiliäre Streitigkeiten nach sich ziehen – es ist gesetzlich gar nicht vorgesehen, dass die nächsten Angehörigen automatisch zu Bevollmächtigten werden, die Entscheidungen über Ihr Leben treffen dürfen. Tritt der Fall ein, dass Sie in medizinischer Behandlung nicht mehr in weitreichende Behandlungsentscheidungen einwilligen können, dann muss laut § 1901 BGB (das sogenannte Patientenverfügungsgesetz) Ihr „mutmaßlicher Wille“ festgestellt werden. Dies sollen die behandelnden Ärzte gemeinsam mit Ihrer betreuenden Person tun – und wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, in der diese Person festgelegt ist, dann muss zunächst das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Bis dieses Ihren Ehepartner oder jemand anderen als Betreuer akzeptiert und eingesetzt hat, vergeht Zeit, die Sie im Krankenbett verbringen, vielleicht am Leben gehalten von einer Maschine, was Sie eigentlich nie wollten.

 

 

FORM, INHALT & AUFBAU DER PATIENTENVERFÜGUNG

Wie sieht eine vollständige Patientenverfügung aus, wie ist die aufgebaut & was sollte sie beinhalten?

Grundsätzlich ist für die Patientenverfügung keine besondere Form festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben. Die einzige Bedingung, die wirklich zwingend erfüllt sein muss, ist die eigenhändige Unterschrift; ergänzt von Ort und Datum. Davon abgesehen sind natürlich trotzdem gewisse Inhalte in der Patientenverfügung dringend zu empfehlen, damit sie im Ernstfall rechtlich wirksam ist. In den folgenden Abschnitten schauen wir daher ganz genau im Detail darauf, welche medizinischen Bereiche abgedeckt sein sollten, auf welche Behandlungsmaßnahmen Sie eingehen sollten und welche Standardformulierungen und Textbausteine für eine Patientenverfügung genutzt werden können. Sie können Ihre Patientenverfügung so kurz oder so ausführlich formulieren, wie Sie möchten; achten Sie dabei aber immer darauf, dass Sie sich inhaltlich nicht widersprechen und dass die Verfügung für das medizinische Personal lesbar ist, das im Ernstfall Entscheidungen über Ihr Leben und Ihre Gesundheit treffen soll. Ein mehrseitiges handgeschriebenes Werk ist in dieser Hinsicht genauso wenig empfehlenswert wie eine unzureichend ausgefüllte Vorlage.

 

Patientenverfügung ▷ Kosten & Infos im Überblick

 

Form der Patientenverfügung

Sie werden Ihre Patientenverfügung wahrscheinlich wie jedes andere Dokument digital in einem Textverarbeitungsprogramm am Computer formulieren und erstellen. Genauso ist es möglich, die Patientenverfügung mit der Schreibmaschine aufzusetzen oder sie handschriftlich zu schreiben. Wichtig ist nur, dass sie in allen Teilen gut lesbar ist und dass Sie am Ende mit Ihrer Unterschrift bestätigen, die von Ihnen getroffenen Festlegungen verstanden und darin eingewilligt zu haben. Schreiben Sie Ihre Patientenverfügung selbst, dann empfiehlt sich die Verwendung von Textbausteinen für die wichtigsten Formulierungen. Solche Textbausteine und Formulierungshilfen finden Sie an vielen Stellen im Internet. Es gibt auch vorgefertigte Formulare zum Ausdrucken, die Sie online oder per Hand ausfüllen können. Achten Sie hier darauf, dass Sie trotz der Formvorgabe alles aufschreiben und festlegen, was Ihnen wichtig ist. Lassen Sie sich von der Mustervorlage nicht in ein Schema pressen, das nicht zu Ihnen passt. Verwenden Sie für Ihre Patientenverfügung ein hochwertiges Papier und drucken Sie sie ggf. in einem Copyshop auf einem Tintenstrahldrucker aus; sie soll ja bestenfalls jahrelang ungenutzt in einer Schublade liegen und auf ihren Einsatz warten, da wäre es fatal, wenn das Dokument vorzeitig ausbleicht oder aus anderen Gründen unlesbar wird.

 

Achten Sie darauf, dass Sie trotz der Formvorgabe alles aufschreiben und festlegen, was Ihnen wichtig ist.

 

Inhalt der Patientenverfügung

Ihre Patientenverfügung sollten Sie so ausführlich und detailliert wie möglich verfassen, lassen Sie sich nicht von einer praktischen Kurzversion überzeugen. Damit riskieren Sie, dass Ihr Wille im Zweifelsfall nicht eindeutig auf die aktuelle Situation passt und die Mediziner sich doch für eine andere Behandlung entscheiden, als Sie es eigentlich gewünscht hätten. Es gibt immer wieder Rechtsstreitigkeiten darüber, wie eine Patientenverfügung oder ein Patiententestament im konkreten Fall auszulegen ist – damit befassen sich Gerichte sogar noch nach dem Tod der betreffenden Personen. Denken Sie also nicht nur an Ihre Versorgung als Folge von Krankheiten, sondern auch an die Möglichkeit von Unfällen oder schlicht hohem Alter. In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie die folgenden Inhalte unbedingt erwähnen:

  • Welche grundlegenden Überzeugungen und Werte haben Sie? Welchen Wert hat ein selbstbestimmtes Leben für Sie, wie wichtig sind Ihnen religiöse Bestimmungen, wie wollen Sie gern sterben? Dies sollten Sie formlos in einigen Zeilen darlegen.
  • Haben Sie chronische oder wiederkehrende Krankheiten? Soll Ihre Verfügung auch oder gerade für diese Krankheiten gelten?
  • Wie stehen Sie zur Organspende?
  • Für welche konkreten Anwendungssituationen wollen Sie bestimmte Behandlungen festlegen oder verbieten?
  • Welche medizinischen Maßnahmen lehnen Sie grundsätzlich ab?
  • Wer soll sich um die Durchsetzung Ihres Willens kümmern?

Wichtig ist auch ein Passus, in dem Sie das ärztliche Personal von seiner Schweigepflicht gegenüber Ihren Vertrauenspersonen entbinden – wenn Sie dies wollen. Sehr hilfreich für die Durchsetzung einer Patientenverfügung ist ein von Ihrem Arzt unterschriebener Passus, in dem dieser erklärt, dass er Sie über die Bedeutung und Tragweite Ihrer medizinischen Festlegungen informiert hat und dass Sie diese Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte unterzeichnet haben. Das ist besonders bei Patienten mit angehender Demenz wichtig.

 

Patientenverfügung zum Regeln von Maßnahmen

Eine Patientenverfügung kann unter anderem regeln, welche Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen.

 

Aufbau der Patientenverfügung

Der Standard-Aufbau einer Patientenverfügung besteht aus dem Titel („Patientenverfügung“, „Patiententestament“ oder auch „Patientenbrief“), den einleitenden Angaben zu Ihrem Namen, dem Geburtsdatum und der Anschrift, sodann einem kurzen Text über Ihre persönlichen Wertvorstellungen und anschließend den diversen Festlegungen für Behandlungen und medizinische Maßnahmen in verschiedenen Situationen. Für diese Aufzählungen können Sie Textbausteine verwenden, die Sie aber auf jeden Fall auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen anpassen sollten. Wichtig ist am Ende der Patientenverfügung ein Passus, in dem Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, in Ihrem Namen die Patientenverfügung umzusetzen und für die das medizinische Personal von seiner Schweigepflicht entbunden werden soll. Außerdem kommt hier der Hinweis hin, dass Sie Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit einem Arzt erstellt haben und dass dieser Ihre Aufklärung und Ihren freien Willen bei der Unterschrift bestätigt. Als Abschluss fügen Sie Ihre Unterschrift mit Datum und Ort der Unterzeichnung an, damit ist die Patientenverfügung vollständig.

 

FRAGEBOGEN ZUR PATIENTENVERFÜGUNG RICHTIG AUSFÜLLEN

Wie werden vorgefertigte Fragebögen zur Patientenverfügung richtig ausgefüllt, worauf sollte man achten?

Einige Vereine und Institutionen bieten an, Patientenverfügungen mit Hilfe eines Online-Fragebogens individuell zugeschnitten auf den einzelnen Menschen zu erstellen. Dafür beantworten Sie zunächst einen mehr oder weniger detaillierten Fragebogen, in dem Sie zu Ihren Wünschen in verschiedenen Krankheitssituationen befragt werden; etwa nach einem plötzlichen Unfall oder im Fall eines Dauerkomas. Aus Ihren Antworten wird dann eine Patientenverfügung erstellt, die auf Stringenz und Rechtswirksamkeit geprüft ist. Solche Angebote sind deutlich besser, als wenn Sie ohne fachliche Beratung einen fertigen Vordruck ausfüllen und unterschreiben. Hier sind (im Idealfall) fachlich geschulte Beraterinnen und Berater dafür verantwortlich, aus Ihren Angaben eine rechtswirksame Patientenverfügung zu erstellen. Dieser Service hat natürlich seinen Preis; beim Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) bezahlt man zum Beispiel einen pauschalen Preis von 50 Euro für eine per Fragebogen erstellte Standard-Patientenverfügung.

 

PATIENTENVERFÜGUNG - VORDRUCK ZUM DOWNLOAD & AUSDRUCKEN

Gibt es fertige Patientenverfügungen zum Ausdrucken, die man einfach herunterladen kann?

Im Internet, aber auch in Krankenhäusern, bei Krankenversicherungen und Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Malteser Hilfsdienst oder der Caritas finden Sie zahlreiche fertige Vordrucke und Vorlagen für Patientenverfügungen, die Sie online ausfüllen und dann ausdrucken können. Diese Vorlagen sind hilfreich und schnell auszufüllen, aber Experten raten zur Vorsicht mit solchen vorgefertigten Patientenverfügungen. Nur selten passen sie exakt auf alle Situationen, und mitunter sind die Erklärungen zu den dort beschriebenen Maßnahmen nicht genau genug oder sorgen für Missverständnisse. Deshalb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten und sogar Gerichtsprozessen. Nutzen Sie diese Vordrucke zum Ausdrucken also am besten nur zur Orientierung, um Ihre eigene, persönliche Vorlage zu erstellen. Auch wenn das mehr Mühe und Aufwand bedeutet, ist es dies sicherlich wert, um im Ernstfall wirklich sicher sein zu können, dass Sie nach Ihrem Willen behandelt werden. Die Frage, welche Patientenverfügung die beste ist, können wir eindeutig beantworten: Ihre eigene, individuell erstellte.

 

Patientenverfügung - Vorschau

Vorschau der Patientenverfügung, die Sie hier kostenlos downloaden können.

 

PATIENTENVERFÜGUNGEN VON KRANKENKASSEN & BERATUNGSSTELLEN

Bieten AOK, Caritas, Malteser & Co. einen Service zum Erstellen der Patientenverfügung an?

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, können und sollen Sie sich fachlich versierte Unterstützung holen. Neben Ihrem Hausarzt oder einer anderen Ärztin, der Sie vertrauen, können Sie auch auf zahlreiche Beratungsdienste von Behörden wie dem Bundesjustizministerium (BMJV) oder den Landesärztekammern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Hamburg, Vereinen und wohltätigen Organisationen wie der Caritas, dem Malteser Hilfsdienst, dem HDV oder der Esslinger Initiative zurückgreifen. Auch bei jeder gesetzlichen Krankenkasse wie der Barmer, der AOK und der DAK erhalten Sie Tipps und Beratungen zur Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Das gemeinnützige Beta Institut mit seinem Informationsdienst Betacare bietet einen ausführlichen Download-Vordruck für eine Patientenverfügung zum Herunterladen an. Der Versicherungs-Dienstleister Afilio leitet Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung einer rechtssicheren Patientenverfügung, die am Ende gegen Zahlung eines freiwilligen Beitrags (oder ganz kostenlos) heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Bei Afilio können Sie zusätzlich den Service des Notfallabrufs einrichten; dann wird für Sie eine Notfallkarte erstellt, auf der ein Abrufcode aufgedruckt ist, mit der die Patientenverfügung im Ernstfall direkt vom medizinischen Personal abgerufen werden kann.

 

Patientenverfügung von Krankenkassen und Beratungsstellen

Krankenkassen und andere Beratungsstellen bieten fachliche Hilfe beim Erstellen der Patientenverfügung.

 

PATIENTENVERFÜGUNG ZURÜCKZIEHEN

Kann man eine selbst erstellte Patientenverfügung einfach so zurückziehen?

Sie legen sich mit der Erstellung einer Patientenverfügung nicht lebenslang auf Ihre getroffenen Wünsche fest. Mitunter ändern sich mit dem Alter und mit bestimmten durchgemachten Erfahrungen die eigenen Ansichten, was lebensverlängernde Maßnahmen oder den Wert des eigenen Lebens auch mit gesundheitlichen Einschränkungen angeht. Sie können und sollen Ihre Patientenverfügung regelmäßig prüfen und gegebenenfalls auch aktualisieren. Dafür müssen Sie lediglich die vorgenommenen Änderungen deutlich kenntlich machen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Wird es zu unübersichtlich, erstellen Sie Ihre Patientenverfügung einfach neu. Da Sie die Verfügung bis zum Eintreten des Ernstfalls sowieso niemandem übergeben und bei sich zu Hause hinterlegen, ist es kein Problem, die alte Patientenverfügung zurückzuziehen bzw. ungültig zu machen, indem Sie sie einfach vernichten. Vergessen Sie allerdings nicht, mit Ihren Vertrauenspersonen, die eventuell sogar in der Patientenverfügung erwähnt sind, über Änderungen in Ihren Ansichten zu sprechen, damit sie darüber informiert sind, dass und in welchen Punkten Sie Ihre Meinung geändert haben.

 

 

ZUSAMMENFASSUNG

Was sollte man über die Patientenverfügung wissen, bevor man sie erstellt?

Eine Patientenverfügung ist seit dem Patientenverfügungsgesetz von 2009 eine rechtlich wirksame Willenserklärung an das medizinische Personal, in der Sie Ihre Wünsche und Bestimmungen für Situationen festlegen, in denen Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern oder bilden können. Damit dieser Patientenbrief auch wirklich nach Ihren Bestimmungen umgesetzt werden kann, ist zwar keine bestimmte Form oder Beglaubigung nötig; allein Ihre Unterschrift macht das Vorsorgedokument rechtsgültig. Trotzdem raten Verbraucherschutzorganisationen und Institutionen von Kurzversionen und fertigen Vorlagen zum Ausdrucken und Ankreuzen ab. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung in Ruhe, nach Beratung durch Ihre Hausärztin und in Absprache mit einer vertrauten Person wie Ihrer Ehepartnerin, die Sie am besten auch gleich in Ihrer Vorsorgevollmacht als bevollmächtigte Person einsetzen, welche sich um die Durchsetzung Ihres Willens kümmern wird, wenn die Situation es einmal erfordern sollte. Zahlreiche Verbände, Krankenkassen und Vereine stellen kostenlose Textbausteine und Formulierungshilfen online zur Verfügung; am besten kümmern Sie sich gleich um diesen wichtigen Bereich Ihrer Gesundheitsvorsorge und schieben es nicht länger auf.

 

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Häufige Fragen

📝 Woher bekommt man eine kostenlose Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung können und sollen Sie selbst frei erstellen; Sie sind dafür an keinerlei Form gebunden. Beratung dazu und kostenlose Vorlagen mit Textbausteinen, die Sie verwenden können, finden Sie bei vielen Institutionen und Vereinen, Krankenkassen und Behörden wie dem BMJV, den Landesärztekammern oder auch bei Afilio.

Hier finden Sie weitere Informationen.

📄 Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament oder Patientenbrief genannt, ist eine Willenserklärung, in der Sie rechtlich bindend gegenüber dem medizinischen Personal im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen in dem Fall, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern oder nicht mehr bilden können.

Hier finden Sie weitere Informationen.

✏️ Wie macht man eine Patientenverfügung?

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, müssen Sie im Prinzip nur formlos aufschreiben, welche medizinischen Eingriffe Sie im Ernstfall, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, für sich festlegen oder ausschließen. Mit Ihrer Unterschrift wird diese Verfügung rechtsgültig, die Ärzte müssen sich daran halten. Um Missverständnisse oder Widersprüche in der Erklärung zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Mediziner bei der Erstellung beraten zu lassen und eine Vorlage mit Textbausteinen zu verwenden, die man aber immer an die eigene Situation anpassen sollte.

Hier finden Sie weitere Informationen.

✍️ Ist eine handgeschriebene Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Eine Patientenverfügung, sofern sie unterschrieben wurde, muss weder notariell noch amtlich beglaubigt werden, um gültig zu sein. Wichtiger als die Bestätigung eines Notars ist die Unterschrift eines Arztes, der bestätigt, dass Sie über die Bedeutung und Tragweite Ihrer Festlegungen aufgeklärt sind und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte unterschrieben haben.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Über den Autor

Autor bei Gartentraum

Mirko Klopfleisch ist einer der Impulsgeber von Serafinum.de. Die Grabmalgestaltung offenbarte ihm ein Thema, das ihn durch eine hohe Anforderung an Sensibilität und technisches Verständnis bei der Darstellung von hochwertiger Grabkunst im Internet fesselt. Mit der Passion für individuelle und stilvolle Denkmalsetzung möchte er Ihnen durch die Mitgestaltung Ihres Ortes der Erinnerung bei der Trauerbewältigung helfen.

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